Immissionsschutz / Störfall
Saubere Luft ist eine wesentliche Lebensgrundlage. Zweck des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter zu schützen.
Das BImSchG schreibt vor, dass die Neuerrichtung und Änderung bestimmter Anlagen einer Genehmigung bedürfen. Darüber hinaus müssen Anlagensicherheit und Emissionswerte für Luftschadstoffe und Gerüche eingehalten und überwacht werden. Das BImSchG verlangt unter anderem, einen oder mehrere Immissionsschutzbeauftragte zu bestellen, die den Betreiber in allen Angelegenheiten des Immissionsschutzes beraten – angefangen von der Verfahrensentwicklung, der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen über die Organisation.
Wir unterstützen Sie bei dieser verantwort-ungsvollen Aufgabe und unterstützen Sie bei der Auswahl ihrer betrieblichen Schutzsysteme für die Minimierung oder Vermeidung von betrieblichen Emissionen.